Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für alle Geschäftstätigkeiten der Computer Trend IT-Solution GmbH (im Folgenden: Computer Trend) Anwendung, wenn ihnen nicht die Natur der Sache oder eine anderslautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen sind nur mit Unterschrift der Direktion der Computer Trend gültig.
2. Vertragsschluss und Leistungserbringung
2.1. Alle Bestellungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Mündliche Bestellungen und Bestellungsänderungen werden nicht akzeptiert und sind gegenstandslos. Die durch Computer Trend im Einzelfall bestätigte Bestellung ist Teil des jeweiligen Einzelvertrags mit dem Kunden.
2.2. Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftrags-Bestätigung, verpflichtet sich die Computer Trend zur Erbringung und der Kunde – zur Zahlung und zur Abnahme der Leistungen.
2.3. Computer Trend gewährleistet, die in den Verträgen vereinbarten Service Levels einzuhalten. Leistungen, für die kein Service Level vereinbart wurde, werden nach "best effort" erbracht. "Best effort" bedeutet, dass sich Computer Trend in angemessener und wirtschaftlich zumutbarer Weise mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen um die Leistungserbringung bzw. Störungsbehebung bemüht, ohne jedoch die Einhaltung einer darüberhinausgehenden Qualität oder die Einhaltung bestimmter Zeiten zu gewährleisten.
2.4. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, Computer Trend mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht jedoch dem Kunden frühestens 3 Monate nach dem vereinbarten unverbindlichen Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
2.5. Computer Trend darf Hilfspersonen (insbesondere Subunternehmer) aus dem In- und Ausland beiziehen.
2.6. Technische Änderungen, die der Verbesserung der Produkte, ihrer Sicherheit oder der Sicherheit ihrer Benutzer dienen, bleiben vorbehalten.
2.7. Computer Trend behält sich weiter vor, den Leistungsumfang zu ändern, wenn diese Änderung erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn gesetzliche oder behördliche Vorgaben die Änderung vorsehen oder weil und insoweit die Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte Computer Trend nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die Computer Trend zu vertreten hat. Weiter kann die Änderung aufgrund einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt erforderlich sein, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder für den Kunden ohne zusätzliche Kosten ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet. Diese Änderungen wird Computer Trend dem Kunden 6 Wochen vorher schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt ab Wirksamwerden der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung wird auf das Kündigungsrecht hingewiesen. Computer Trend behält sich vor, das Produkt gegen Alternativprodukte auszutauschen, sofern mit diesen die vereinbarte Leistung gem. jeweils vereinbarter Bestellung ebenfalls erbracht wird. Computer Trend ist berechtigt, vom Kunden bestellte Produkte gegen gleich- oder höherwertigere Produkte zu substituieren.
3. Garantie
3.1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, übernimmt die Computer Trend beim Verkauf von Hardware für alle Produkte eine Garantie von 12 Monaten ab dem Lieferdatum, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Garantieleistungen werden ausschliesslich am Firmensitz der Computer Trend erbracht, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Verbrauchsmaterialien als Teile der Hardware, die auch bei bestimmungsbemässen Gebrauch innerhalb der voraussichtlichen Lebensdauer der Hardware stofflich verwertet und damit aufgebraucht werden – wie Batterien, Lampen, Toner etc. sind von der Garantieleistung ausgeschlossen.
3.2. Wird ein Datenträger (USB-Stick, CD, Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder eine komplette Maschine zur Reparatur der Computer Trend übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor Übergabe der Sache. Die Computer Trend haftet nicht für Datenverlust.
3.3. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
- dem defekten Artikel eine Kopie der Rechnung beiliegt,
- der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde
- eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.
3.4. Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die Computer Trend ihrer Verpflichtung nach ihrer Wahl wie folgt nachkommen:
- durch Nachbesserung der gelieferten Ware,
- durch Ersatz der mangelhaften Ware,
- durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass oder
- durch Rücktritt vom Vertrag und Rückzahlung geleisteter Beträge
Wandlung und Minderung seitens des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Klageanspruch und Einreden des Kunden verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist.
4. Gewährleistung
4.1. Der Kunde hat die gelieferte bzw. zur Lieferung bereitgestellte Ware und / oder das gelieferte Arbeitsresultat einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Mit der Freigabe oder ohne eine ausdrückliche schriftliche Beanstandung des Kunden innert 10 Arbeitstagen ab Ablieferung gilt die Ware als vom Kunden abgenommen. Mit der Freigabe oder ohne eine ausdrückliche schriftliche Beanstandung des Kunden innert 45 Arbeitstagen ab Ablieferung unter spezifischer Aufführung der abnahmeverhindernden Mängel gilt das Arbeitsresultat als vom Kunden genehmigt. Das Arbeitsresultat gilt zudem ohne Weiteres als abgenommen, sobald der Kunde es operativ oder kommerziell nutzt bzw. nutzen lässt. Nicht erhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, doch sind diese Mängel durch Computer Trend im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.
4.2. Der Kunde wird Computer Trend während der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel unverzüglich in Textform melden. Der Kunde hat zunächst ausschliesslich der Möglichkeit eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Der Kunde muss Computer Trend zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Ist der Mangel danach immer noch nicht behoben, dann kann der Kunde ausschliesslich eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Wandlung sowie das Recht auf Ersatzvornahme werden ausdrücklich ausgeschlossen.
4.3. Die Sach- und Rechtsgewährleistung ist ausgeschlossen im Falle von Mängeln, deren Ursachen nicht von Computer Trend oder von ihr beigezogenen Hilfspersonen zu vertreten sind (z.B. Eingriffe durch andere Dritte oder den Kunden, höhere Gewalt). Die vertraglichen Gewährleistungen erstrecken sich ebenfalls nicht auf vom Kunden beigestellte Betriebsmittel.
4.4. Computer Trend übernimmt keine Gewährleistung, dass von ihr erstellte oder gelieferte Werke sowie von ihr betriebene IT-Systeme ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, Hardware oder Software eingesetzt werden können.
4.5. Erbringt Computer Trend Leistungen im Zusammenhang mit der Analyse oder Behebung von vermeintlichen Mängeln oder tatsächlichen Mängeln, welche nicht von der Gewährleistung von Computer Trend erfasst sind, so hat der Kunde diese Leistungen nach effektivem Aufwand zu den anwendbaren Stunden- oder Tagessätzen zu entschädigen.
4.6. Soweit die den dem Kunden gelieferten Produkten von Drittherstellern beigelegten bzw. referenzierten Bedingungen weitergehende Gewährleistungsausschlüsse beinhalten, gelten diese auch im Verhältnis vom Kunden zu Computer Trend.
5. Lieferung
5.1. Die von Computer Trend angegebenen Lieferfristen sind ohne anderslautende ausdrückliche Zusicherung grundsätzlich unverbindlich.
5.2. Die Lieferung von Hardware und der dazu erforderliche Versand sowie Porto, Fracht, Camionnage und / oder Verpackung erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden. Auf Wunsch des Kunden und gegen separate Entschädigung übernimmt Computer Trend die Installation der Hardware. In diesem Fall gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe bzw. der Installation der Hardware auf den Kunden über. Ohne anderslautende Regelung ist für solche Produkte keine Wartung, Pflege oder Support durch Computer Trend geschuldet. Transportschäden, welche bei Erhalt der Lieferung offensichtlich sind, müssen direkt dem betreffenden Transportunternehmen gemeldet werden. Computer Trend ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die in den unverbindlichen Angeboten/Anträgen der Computer Trend genannten Preise erlangen erst mit der Auftragsbestätigung durch Computer Trend Verbindlichkeit.
6.2. Soweit die Geräte und Dienstleistungen steuerpflichtig sind, sind die Steuern in der Rechnung als solche ausgewiesen und damit in den Einzelpreisen zwar nicht eingeschlossen, dafür aber in dem Endrechnungsbetrag.
6.3. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils sofort nach einer Teillieferung oder nach der Gesamtlieferung bzw. monatlich nach effektivem Aufwand. Alle Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nicht anders vermerkt, innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung von gekauften Produkten bleiben zur Veräusserung vorgesehene Produkte im Eigentum von Computer Trend. Der Kunde ist verpflichtet, zur Erhaltung dieses Eigentumsrechtes alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, und ermächtigt auch Computer Trend, den Eigentumsvorbehalt in das jeweilige Register eintragen zu lassen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises hat der Kunde Computer Trend über einen allfälligen Sitzwechsel im Voraus zu benachrichtigen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von Computer Trend wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4. Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von Computer Trend ist ausgeschlossen.
6.5. Wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden sich verschlechtert, behält sich Computer Trend das Recht vor, selbst nach teilweise erbrachter Leistung von dem Kunden die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Kunde Computer Trend nicht zufriedenstellt, hat Computer Trend das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.
6.6. Computer Trend ist jederzeit zur Vornahme von Preisreduktionen bei gleichbleibendem Leistungsinhalt berechtigt. Preiserhöhungen bei gleichbleibendem Leistungsinhalt teilt Computer Trend dem Kunden spätestens drei Monate im Voraus mit. Wenn diese auf Preiserhöhungen von beigezogenen Dritten zurückgehen, erfolgt die Mitteilung spätestens einen Monat im Voraus. Erstmalig ist eine Preisanpassung bei gleichbleibendem Leistungsinhalt, die nicht auf beigezogene Dritten zurückgeht, nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von 1 Jahr möglich. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, ist er berechtigt, den jeweiligen wiederkehrenden Service nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von 1 Jahr unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats in Textform ordentlich zu kündigen.
6.7. Die speziellen Schulpreise gelangen zur Anwendung, wenn folgende Punkte als erfüllt gelten:
- Es muss eine schriftliche Bestellung einer anerkannten Schule vorliegen
- Der Auftrag muss mindestens 5 Geräte und / oder Dienstleistungen (assosiert) enthalten.
7. Zahlungsverzug
7.1. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Computer Trend berechtigt, nach erfolglosem Verstreichen einer letzten, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilten Zahlungsfrist, alle Leistungen an den Kunden unverzüglich einzustellen sowie die Lieferung weiterer Waren oder Dienstleistungen und die Beseitigung von Mängeln bereits gelieferter Hardware bis zur Zahlung auszusetzen oder von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig zu machen oder den Vertrag über wiederkehrende Leistungen ausserordentlich per sofort ohne weitere Fristansetzungen zu kündigen.
7.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich Computer Trend das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen.
7.3. Computer Trend belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 15% p.a. Verzugszins.
7.4. Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behalten wir uns das Recht vor, den Betrag um 15% zu erhöhen, mit einem Minimum von CHF 45.-.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem ihm ggf. zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte (Daten, Software und Information) abzulegen oder die überlassenen Services für solche Zwecke zu verwenden. Weil die vom Kunden abgelegten Inhalte urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein können, räumt der Kunde Computer Trend hiermit das Recht ein, die Inhalte zur Erbringung der Services zugänglich zu machen und insbesondere, sie zu vervielfältigen und zu übermitteln (z.B. Backup, Fernzugriff etc.).
8.2. Der Kunde hat Computer Trend und ihre Hilfspersonen bei der Erbringung ihrer Leistungen in zumutbarer Weise aktiv und zeitgerecht zu unterstützen, die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen vorzunehmen und den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten sowie Zugriff auf seine Systeme und Ressourcen zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, Computer Trend sämtliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die zur Leistungserbringung benötigt werden (z.B. richtige Erfassung/Meldung der User) und insbesondere ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Verstösse oder die Nichtverfügbarkeit eines Services Computer Trend zu melden.
8.3. Der Kunde ist für den Schutz der ihm von Computer Trend zur Nutzung bereitgestellten Komponenten und Sicherheitselemente (System-Zugangsinformationen, Sicherheitsvorrichtungen, Authentifizierungsmethoden usw.) verantwortlich und informiert Computer Trend unverzüglich soweit dieser nicht gewährleistet werden kann (z.B. aufgrund einer Offenlegung von Sicherheitselementen oder unzulässiger Manipulation).
8.4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig nach, ist Computer Trend insoweit nicht mehr zur Erfüllung verpflichtet, bemüht sich jedoch, ihre Leistungen trotzdem zu erbringen. Der Kunde hat Computer Trend den daraus entstehenden Mehraufwand zu vergüten. Es gelangen die vertraglich vereinbarten Stunden- oder Tagessätze zur Anwendung, bzw. wenn eine solche Vereinbarung fehlt, marktübliche Stunden- oder Tagessätze. Trägt Computer Trend eine Mitverantwortung, wird der Mehraufwand anteilsmässig von beiden Parteien getragen.
9. Haftung
9.1. Bei Vertragsverletzungen haftet Computer Trend für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Kein Verschulden liegt insbesondere vor bei: a) Selbstverschulden durch den Kunden oder seine Hilfspersonen; b) Verschulden von Dritten, welche keine Hilfspersonen von Computer Trend sind, sowie bei höherer Gewalt.
9.2. Computer Trend haftet für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden im nachgewiesenen Schadensumfang. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Computer Trend für Schäden beschränkt auf die Summe von maximal CHF 20'000 CHF insgesamt pro Jahr. Computer Trend haftet zudem nicht für mittelbare oder indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn sowie Umsatzverluste. Computer Trend übernimmt keine Haftung für Schäden und Ausfälle, welche durch Umstände entstehen, die Computer Trend nicht zu vertreten hat. Computer Trend haftet nicht für Produkte oder Services anderer Anbieter oder Liefergegenstände. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
9.3. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet Computer Trend nur auf Erstattung des Wiederherstellungsaufwands im Rahmen der obenstehenden Haftungsbeschränkung und nur dann, wenn Computer Trend den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat und der Kunde bei Services, wo dies nicht zum Leistungsinhalt gehört durch regelmässige Datensicherungen sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.4. Sofern in Begleitdokumenten (Lizenzbedingungen, Garantiescheine, Bedienungsanleitungen etc.) von Software oder Hardware, die von Dritten hergestellt wurde und die Computer Trend dem Kunden lizenziert bzw. verkauft oder vermietet, im Verhältnis zu diesen AGB einschränkender Bestimmungen zur Haftung oder Gewährleistung enthalten sind, gelten diese auch im Verhältnis zwischen Computer Trend und dem Kunden.
10. Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien im Rahmen der Verträge insbesondere, jedoch nicht abschliessend: Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), Erdbeben, Vulkanausbrüche, Sabotage, DDOS-Attacken, Hacking, Malware, Ransomware, Epidemien, Stromausfall bei den Energieversorgern, Krieg sowie kriegerische Ereignisse, Revolutionen, Rebellionen, Terrorismus, Aufstände und die dagegen ergriffenen Massnahmen, unvorhersehbare behördliche Restriktionen.
Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, ihre vertraglichen Pflichten vollständig zu erfüllen, so ist sie insoweit vorübergehend von ihren Pflichten befreit – unter der Voraussetzung, dass sie die allfällig gegen bestimmte Ereignisse vertraglich vereinbarten Massnahmen getroffen hat.
Ist das Festhalten am Vertrag für die andere Partei in einem solchen Fall objektiv nicht oder nicht mehr zumutbar, kann sie die betroffenen Leistungen mit sofortiger Wirkung kündigen.
11. Ordentliche Kündigung
Die Modalitäten der ordentlichen Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Service und können sich aus dem jeweiligen Angebot im Einzelfall ergeben.
12. Ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Falls eine Partei ihre vertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt und diese Verletzung trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch die andere Partei, je verbunden mit der Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen, nicht beseitigt, kann die andere Partei den Service durch schriftliche Erklärung jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Vorbehalten bleibt das Recht von Computer Trend, den Zugang des Kunden aus wichtigem Grund und ohne schriftliche Mahnung mit sofortiger Wirkung zu sperren.
Jede Partei kann ausserdem den Service ganz oder in Teilen mit sofortiger Wirkung kündigen, falls die andere Partei zahlungsunfähig wird oder gegen sie ein Konkurs- oder Nachlassstundungsverfahren eröffnet wird.
13. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
Beide Parteien verpflichten sich sowie die von ihnen im In- und Ausland zum Zwecke der Vertragserfüllung, Inkasso, oder ähnlichen üblichen Geschäftsvorgängen beigezogenen Hilfspersonen, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Verträge oder mit der Vertragsbeziehung oder über die Kunden und Geschäftsbeziehungen der anderen Partei erfahren, vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, diese Informationen anderen Dritten als ihren Hilfspersonen nur insofern und insoweit zugänglich zu machen, wie die Verträge dies den Parteien erlauben, die andere Partei dies ausdrücklich erlaubt oder dies aufgrund richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird. Die Parteien sind sich bewusst, dass Daten, welche bei der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses der anderen Partei zugänglich oder bekannt werden, datenschutzrechtlich geschützt sein können. Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlich vorgeschriebenen organisatorischen und technischen Massnahmen zur Wahrung des Datenschutzes zu treffen und dafür zu sorgen, dass Mitarbeitende und beigezogene Dritte, welche Zugang zu solchen Daten erhalten, über die Pflichten zur Wahrung des Datenschutzes unterrichtet und wo erforderlich darin rechtsverbindlich eingebunden werden.
Computer Trend ist sich bewusst, dass sie im Rahmen der Erbringung gewisser Services für den Kunden als Auftragsdatenbearbeiterin tätig ist. Sie wird die Daten nur für die vereinbarten Zwecke verwenden, sie nur im Rahmen der Erbringung dieser Services und/oder entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bearbeiten. Sie wird die Massnahmen zur Datensicherheit ergreifen, welche gesetzlich erforderlich sind. Die technischen und organisatorischen Massnahmen von Computer Trend sind im entsprechenden Anhang festgelegt, welcher von Zeit zu Zeit geändert werden kann. Nicht sogleich wieder behobene Verletzungen der Datensicherheit mit Auswirkungen für den Kunden meldet Computer Trend diesem so rasch als möglich. Computer Trend ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung der vereinbarten Pflichten zu dokumentieren. Computer Trend bearbeitet vom Kunden anvertraute Personendaten ausschliesslich zur Erfüllung des Vertragszwecks und im Einklang mit der Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitung. Die Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung ist unter (Auftragsverarbeitungsvertrag) verfügbar.
Link » www.computer-trend.ch/abv
14. Einhaltung von anderen Gesetzen und Regulatorien
Die Parteien halten die auf sie anwendbaren Gesetze und Regulatorien ein. Computer Trend übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ihre Produkte und Services für die Einhaltung von auf den Kunden oder seine Branche anwendbaren Gesetze und Regulatorien geeignet sind. Der Kunde hält sich in Bezug auf die von ihm bei Computer Trend bezogenen Güter (Waren, Software und Technologie) an alle anwendbaren Export-/Importkontrollvorschriften (Aus-, Ein- oder Durchfuhr von Gütern), insbesondere der USA, einschliesslich der Sanktionen und Embargos. Der Kunde wird Computer Trend im Falle von Rechtsansprüchen von Dritten oder von Behörden, die sich auf Daten, Inhalte oder die vom Kunden beigestellten Betriebsmittel (insbesondere Softwarelizenzen) oder die nicht rechtskonforme Nutzung der Leistungen beziehen, schadlos halten und für eine angemessene Abwehr von solchen Ansprüchen sorgen und aufkommen.
Bei Feststellung oder begründeten Anzeichen von Sicherheitsbedrohungen, von rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung oder von Verwendung von Betriebsmitteln, welche Störungen verursachen, behält sich Computer Trend das Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von drohendem Schaden vor. Computer Trend wird den Kunden umgehend und wenn möglich vorgängig informieren. Die Massnahmen umfassen insbesondere: a) die Aufforderung zur umgehenden und dauerhaften Unterlassung resp. wirksamen Verhinderung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung und Entfernung von Betriebsmitteln, welche Störungen verursachen; sowie die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund; b) die sofortige und vorübergehende Unterbrechung betroffener vertraglicher Leistungen (z.B. vorübergehende Sperrung von den Zugriffskonten). Das Ergreifen solcher Massnahmen stellt keine Vertragsverletzung seitens Computer Trend dar, soweit sie die Ursache der Störung/Bedrohung nicht selbst zu vertreten hat.
15. AGB-Änderungen
Da diese AGB für viele Kunden gleichzeitig anwendbar sind, können sie jederzeit geändert werden. Die aktuelle und gültige Version wird jeweils auf der Website der Computer Trend aufgeschaltet. Bei laufenden Verträgen wird der Kunde von Computer Trend vorgängig über eine Änderung der AGB informiert. Rückwirkende Änderungen sind ausgeschlossen.
Die geänderten AGB treten 3 Monate nach Publikation auf der Website in Kraft. Verträge, welche nach dem Publikationsdatum mit dem Kunden abgeschlossen werden, kommen ausschliesslich zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Bei einem laufenden Vertrag hat der Kunde das Recht, mittels zweimonatiger Kündigungsfrist, diesen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Information über die geänderten AGB schriftlich auf das Ende des jeweiligen Monats zu kündigen.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise etwas Anderes. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.
17. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Services von Computer Trend ist, soweit im jeweiligen Auftrag/Vertrag nicht anderweitig definiert, der Wohn-/Firmensitz des Kunden.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand im Zusammenhang mit allen Streitigkeiten mit der Computer Trend ist am Firmensitz der Computer Trend.
Es steht Computer Trend indessen frei, den Kunden an seinem Wohn- oder Firmensitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.